Krankenversicherungen & mehr


Möglichkeiten

Gesetzlich Krankenversicherte

Schritt 1  |  Ausgangssituation

3 Termine psychotherapeutisches Gespräch
mit Krankenversicherungskarte



Schritt 2  |  Einholung eines Konsiliarberichtes

beim Haus- oder Facharzt mit ggfs. körperlichem Befund

dann 12 Termine Akuttherapie (ohne Antrag)

oder 2 probatorische Sitzungen (mit Krankenversicherungskarte) und
12-24 Temine Kurzzeittherapie (antrags- und genehmigungspflichtig)



Schritt 3   |  Weiterer möglicher Ablauf

35 Termine Langzeittherapie (antrags- und genehmigungspflichtig)



Privat Versicherte/r

  • erkundigen sich bitte nach den Bedingungen der Kostenübernahme
  • und den Stundenkontingenten bei ihrer Versicherung
  • Diese sind unterschiedlich von Vertrag zu Vertrag selbst innerhalb einer privaten Krankenversicherung


Selbstzahler für Beratung  |  Coaching

  • Kosten auf Anfrage